Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot
Unsere Angebote sind in jeder Beziehung freibleibend
2. Preise
Unsere Preise gelten ab Werk ausschl. Fracht und Verpackung und beruhen auf den Kostenverhältnissen bei Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Sollten sich die Kostenverhältnisse ändern ist uns vorbehalten eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise, d.h. die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
3. Lieferzeit
Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten ab Werk und sind nur als annähernd zu betrachten. Sie setzen ungehinderte Betriebsmöglichkeiten voraus. Betriebsstörungen aller Art wie Streiks, höhere Gewalt, sowie alle außerhalb unserer Bestimmungsmöglichkeiten liegende Umstände entbinden uns um die Dauer der Behinderung von Lieferverpflichtungen und geben uns die Berechtigung von der Auftragsausführung ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei sonstigen Lieferterminüberschreitungen, die nicht auf die vorgenannten Betriebsbehinderungen zurückzuführen sind, bleibt uns ab ausdrücklicher, schriftlicher Inverzugsetzung eine Nachfrist von vier Wochen vorbehalten. Das gilt auch dann, wenn ein nach dem Kalenderdatum bestimmter Liefertermin (Fixgeschäft) vereinbart ist. Verzugsstrafen oder Schadensersatzansprüche gleich welcher Art wegen Lieferterminüberschreitung oder Nichterfüllung von Lieferverpflichtungen gelten als ausgeschlossen.
4. Versand und Verpackung
Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen. Ohne besondere Hinweise des Auftraggebers bleibt uns die Wahl der Verpackung nach bestem Ermessen überlassen. Wenn unsere Erzeugnisse auf dem Versandwege besonders geschützt werden sollen, ist uns dies anzugeben.
5. Mehr- oder Minderlieferungen
Uns bleibt eine Mengenabweichung von 10 % der bestellten Stückzahl vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig.
6. Werkzeugkosten
Werkzeugkosten werden stets nur mit einem Kostenanteil berechnet, der unsere Aufwendungen für Entwurf, Erprobung und Instandhaltung der Werkzeuge nicht deckt. Durch die Vergütung von Werkzeugkostenanteilen erwirbt der Auftraggeber keine Rechte an den Werkzeugen selbst.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unserer Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Die Annahme von Wechseln berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht. Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, auch nach vom Auftraggeber vorgenommenen Bearbeitungen oder Vermengungen mit anderen Teilen, gilt die betreffende Kaufpreisforderung bis zur Höhe unseres Anspruches als an uns abgetreten. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen.
8. Schutzrechte Dritter
Werden bei der Anfertigung unserer Erzeugnisse nach Zeichnung, Muster oder sonstigen Angaben des Aufftraggebers Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei.
9. Beanstandungen
Beanstandungen, auch solche von versteckten Mängeln, werden nur dann anerkannt, wenn sie innerhalb 8 Kalendertagen nach Warenerhalt vorgebracht werden. Für unsere Erzeugnisse übernehmen wir nur insoweit Gewähr, daß wir Teile, an denen Fehler einwandfrei nachgewiesen werden, zum berechneten Preis zurücknehmen oder nach unserer Wahl durch neue Teile ersetzen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gelten als ausgeschlossen.
10. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen ./. 2% Skonto oder in 30 Tagen netto in bar zahlbar. Bei Exportlieferungen wird Skonto nicht gewährt. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsrückstand sind unsere Forderungen vom Tage der Fälligkeit an mit 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers beeinträchtigen oder bei Zahlungsrückstand sind wir berechtigt unsere gesamten Forderungen einschl. Wechsel sofort fällig zu stellen. In solchen Fällen sind wir weiter berechtigt fristlos von noch schwebenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und die bis dahin angefallenen Aufwendungen zu berechnen.
11. Exportlieferungen
Unsere Verkaufsbedingungen sind auch für Exportlieferungen bindend. Bei Exportlieferungen wird Mehrwertsteuer nicht berechnet. Für Streitigkeiten ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend.
12. Gefahrübergang
Jede Gefahr geht auf den Auftraggeber über, wenn die Ware unser Werk verläßt oder abholbereit gestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn nach besonderer Vereinbarung Transportkosten von uns getragen werden oder der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt Velbert. Als Gerichtsstand, auch bei Wechselklagen, sind die für Velbert zuständigen Gerichte vereinbart.
14. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers
Durch die Übersendung unserer Angebote und Auftragsbestätigungen widersprechen wir etwaigen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers. Solche Einkaufsbedingungen verpflichten uns nicht.
15. Sonstige Vereinbarungen
Durch eine Bestellung auf unsere Angebote sowie durch Annahme unserer Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber unsere Verkaufsbedingungen vorbehaltlos an. Alle mündlichen Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die vorstehenden Verkaufbedingungen lösen unsere bisherigen ab und werden ungültig bei Herausgabe einer neuen Fassung.